FGK-Arbeitsgruppe: Dichtheit von Luftleitungen im Ordnungsrecht verankern

Vermeidung von Leckagen führt zu hohen Energieeinsparungen / Europäische Normen und KfW-Förderung als Vorbild

Bietigheim-Bissingen, 23.08.2016 – Die Arbeitsgruppe „Luftleitungen“ des Fachverbandes Gebäude-Klima e. V. (FGK) fordert, die Dichtheit von Luftleitungen im deutschen Ordnungsrecht zu verankern. Das geplante Zusammenführungsgesetz von Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinspargesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das von der Arbeitsgruppe ausdrücklich begrüßt wird, bietet dafür die richtige Gelegenheit. Die bisher gültigen Regelungen berücksichtigen die Dichtheit von Luftleitungen nur unzureichend, obwohl diese mitentscheidend für die Energieeffizienz von RLT-Anlagen und Nichtwohngebäuden ist.

So haben Luftleitungen in Neubau und Bestand oftmals Leckagen von über 15 Prozent des Luftvolumenstromes, die zu unnötigen Energieverlusten führen. Bei korrekter Planung, Bewertung und Ausführung können diese vermieden und dadurch bis zu 15 Prozent der thermischen Energie und 40 Prozent der elektrischen Förderenergie von RLT-Anlagen eingespart werden. Die Mehrkosten von dicht ausgeführten Luftleitungen amortisieren sich dadurch schon nach durchschnittlich drei Jahren. Deshalb ist die Dichtheit von Luftleitungen auch ein ganz wesentlicher Punkt bei der Durchführung der Energetischen Inspektion von Klimaanlagen nach dem derzeitigen § 12 der EnEV.

Aspekte der Luftdichtheit werden bereits in den europäischen Normen zur EPBD, in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten sowie in KfW-Förderprogrammen berücksichtigt. Die kommende EN 16798-3, die ab Ende 2016 die in der EnEV eingeführte EN 13779 ersetzt, wird ebenso Mindestanforderungen an die Dichtheit von Luftleitungen festlegen. Die FGK-Arbeitsgruppe Luftleitungen schlägt deshalb vor, im Zusammenführungsgesetz die entsprechenden Mindestanforderungen aufzunehmen, die den Stand der Technik widerspiegeln. Demnach müssen Luftleitungen von RLT-Anlagen ab 1.000 m³/h Luftvolumenstrom mindestens entsprechend der Klasse B der EN 16798-3 dauerhaft luftundurchlässig sein. Die Berücksichtigung im Zusammenführungsgesetz ist damit unkompliziert und mit geringen textlichen Anpassungen möglich.


Über den Fachverband Gebäude-Klima e. V.
In seiner mehr als 40-jährigen Geschichte entwickelte sich der Fachverband Gebäude-Klima e. V. zum führenden Branchenverband der deutschen Klima- und Lüftungswirtschaft. In dieser Funktion vertritt der FGK die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Marktpartnern, der Politik, der Wirtschaft, den Normungsinstitutionen und der Wissenschaft. Mit einer intensiven politischen Kommunikation nimmt der Verband Einfluss auf ordnungsrechtliche Vorgaben sowie auf Normen aus dem relevanten Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung. Die ca. 300 Mitglieder des FGK beschäftigen rund 49.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz von etwa 7,1 Milliarden Euro pro Jahr.


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